AGB
Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) Mind Yoga Yvonne Fösel
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „Yogaretreat“) der Veranstalter Yvonne Fösel (im Folgenden: „Veranstalter“) unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Yogaretreats.
3. Angebot, Annahme, Vertragsschluss
3.1. Die Beschreibung des Yogaretreats auf der Internetwebseite www.yvonnefoesel.de stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar.
3.2. Die schriftliche Anmeldung des Teilnehmers stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.
3.3. Nach Annahme des Angebotes des Veranstalters durch die Anmeldung des Teilnehmers erhält dieser eine Anmeldebestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden Einzelheiten der Bestellung und Zahlung aufgeführt, auch die Rechnung findet sich in dieser E-Mail (Bestellbestätigung).
4. Speicherung des Vertragstextes
4.1. Der Teilnehmer kann die AGB des Veranstalters auf der Internetseite: www.yvonnefoesel.de einsehen. Das Dokument kann ausgedruckt und eingesehen werden.
5. Zahlung der Kursgebühr
5.1. Der Teilnehmer bucht das Yogaretreat schriftlich beim Veranstalter. Der Kaufpreis ist sofort mit Buchung fällig. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die aktuell gültige Umsatzsteuer.
6. Rechte und Pflichten des Teilnehmers
6.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten zeitnah mitzuteilen.
6.2. Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Yogaretreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport.
6.3. Der Teilnehmer ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.
6.4. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung des Yogaretreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf der Veranstalter einen Ersatzlehrer für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch des Yogalehrers berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.
7. Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl
7.1. Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Yogaretreats. Der Veranstalter erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise .
7.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.
7.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Retreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurückzuerstatten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 1 Personen.
7.4. Der Veranstalter behält sich vor das Yogaretreat aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung des angekündigten Yogalehrers, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
8. Kein Widerrufsrecht bei Yogaretreats
Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Yogaretreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.
9. Stornierung durch Teilnehmer – Stornierungskosten
9.1. Der Teilnehmer kann vor Retreatbeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter in schriftlicher Form den Vertrag stornieren. Storniert der Teilnehmer den Vertrag, kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung des Teilnehmers in Prozent der Kursgebühr wie folgt berechnet:
• Bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 20 % des Kaufpreises
• Bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 60 % des Kaufpreises
• Bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 100 % des Kaufpreises
Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.
10. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände
10.1. Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch den Veranstalter berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.
10.2. Wird die Durchführung des Yogaretreats durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen oder Forderungen.
12. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen
12.1. Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Yogaretreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner (Lehrpersonal, Seminarhotel, …) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.
12.2. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person nach Ziffer 12.1. dieser Nutzungsbedingungen.
12.3. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
13.2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Inland ohne Gerichtstand ist, ist Schweinfurt (Bezirk Landgericht Schweinfurt) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.